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Stiften und Spenden

Der Staat belohnt Spender und (Zu-)Stifter

Unsere Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt und daher von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. So kommt das Kapital in vollem Umfang dem Stiftungszweck zugute.

Spender und Zustifter erhalten steuerliche Vorteile. Ihre Zuwendungen können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Für private Spenden sind das bis zu 20% der Gesamteinkünfte.

Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen, sogenannte Zustiftungen, können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro auf 10 Veranlagungszeiträume verteilt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 2 Mio. Euro. Diese Steuervorteile gelten auch für die Errichtung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zur steuerlichen Entlastung gerne an.

Spendenkonto der Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier:

IBAN: DE85 3706 0193 3018 0010 11
BIC: GENODED1PAX

Ihre Spende für die Stiftung GLAUBEN LEBEN:
Damit junge Menschen Bildung, Halt und Orientierung erhalten. Vielen Dank!

Vielen Dank für Ihre Zuwendung